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#11
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heutzutage gilt ja der Grundsatz, daß eine Person dann adelig ist, wenn sie ehelich geboren wurde und der Vater adelig ist. Wie lange herrscht diese Auffassung schon vor? Ich weiß es nicht? Viele Grüße consanguineus |
#12
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#13
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![]() Hallo consanguineus!
Der Punkt ist ja gerade, daß es eben keine ehel. Geburten waren. |
#14
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Hallo gki,
das habe ich wohl verstanden. Meine Frage galt der damaligen Rechtsauffassung. Heute wäre ein Bastard im adelsrechtlichen Sinne als nicht adelig anzusehen. Wie war es früher? Viele Grüße consanguineus |
#15
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Das war auch früher schon so. Sie konnten nur auf Fürbitte beim Souverän bzw. einem von ihm dazu bemächtigten (z.B. Hofpfalzgrafen mit großem Palatinat) durch diesen geadelt werden. |
#16
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gehe ich richtig in der annahme, dass ihr bereits christoph für ein illegitimes kind haltet, weil papa johann prior war? |
#17
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Gibt es da Beispiele für die Zeit vor 1600 für?
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#18
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![]() Für die Mitleser.
Wenn ein adeliger ein uneheliches Kind hatte musste er dieses rechtlich anerkennen! Dann konnte man auf Bitten des Vaters beim jeweiligen Souverän den Adel für das Kind beantragen. Wenn der Souverän der Bitte entsprach, wurde das Kind geadelt, bekam dann das Wappen des Vaters mit dem Bastardfaden, oder ein gänzlich anderes. https://de.wikipedia.org/wiki/Bastard https://de.wikipedia.org/wiki/Bastardfaden |
#19
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#20
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![]() Hallo "gki",
ich hätte da zwei Beispiel: 1. Grabplatte eines Herrn v. Bentheim, der als "natürlicher Sohn" das Familienwappen führen durfte, auch als adelig galt, nicht aber als Graf durchging. Siehe dazu den Faden im Nachbarforum: http://www.heraldik-wappen.de/viewto...entheim#p88787 2. Ich hatte irgendwann das Stammwappen der Grafen zur Lippe mit nur vier anstatt fünf Blütenblättern fotografiert. Dieses wurde von den Bastard-Nachkommen von Graf Bernhard VII. geführt. Mehr dazu hier ab Seite 347: https://books.google.de/books?id=hBS...page&q&f=false Aufgemerkt: Die dort erwähnten "von der Lippe" haben nichts mit den "von der Lippe" in diesem Beitrag zu tun! Beste Grüße Robert |
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