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#1
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![]() Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde Jahr, aus dem der Text stammt: 1659 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Belgien Namen um die es sich handeln sollte: Hallo, Wahrscheinlich eine dumme Frage aber ich kann micht entschliessen ob damit die zweite Ehe des Mannes oder der Frau gemeint ist. "antiquioris" habe ich durch "des alten" übersetzt. Ist das korrekt? Er ist im vorigen Jahr im Alter von 80 Jahren verstorben. Ich hoffe eine eindeutige Antwort zu empfangen, aber ist das möglich? |
#2
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![]() Moin, Armand!
Du meinst bestimmt eine Sterbeurkunde. ![]() Meine Lesung des Textes (gerne zur Korrektur!): Hac 12a (=duodecima) februarij 1659 obijt Jo(ann)a ???? quondam(?) uxor Stephani Cloß(?) antiquioris in secundo ma- trimonio administrata o(mn)ibus sa(cr)a(me)ntis Übersetzung: Hier am 12. Februar 1659 starb Johanna ?????, einst/ehemals Ehefrau des Stephan Cloß, früher/zuvor in zweiter Ehe, versorgt mit allen Sakramenten Sicher bin ich auch nicht, würde das "antiquioris" aber eher auf den unmittelbar zuvor genannten "Stephan" beziehen. Grammatikalisch gibt es leider keinen Weg, zwischen masc. und fem. zu unterscheiden ![]() |
#3
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![]() Moiën Astrodoc,
Ich danke Dir für Deine Antwort. Ja, natürlich, eine Sterbeurkunde. :-) "Antiquioris" bezieht sich auf Stefan da es genauso wie Stefani im Genitiv steht und kann nicht etwa "zuvor" oder "früher" heissen denn es ist kein Adverb sondern ein deklinierbares Adjektiv. Wenn es sich auf die Verstorbene beziehen sollte dann hätte man "antiquior", im Nominativ. Ich kann mich irren aber meine Vermutung war daß es damals im Dorf zwei Stephan CLOSE gab und daß Joanna mit dem älteren verheiratet war. https://en.wiktionary.org/wiki/antiquior#Latin Du hast Dich auch nicht darüber geäussert ob es eine zweite Ehe für ihn oder für sie war... Geändert von Wallone (18.10.2021 um 14:58 Uhr) |
#4
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![]() Du hast Recht, ich habe als Adverb übersetzt.
![]() Also "Stephan, der Ältere" bzw. im Genitiv "Stephans, des Älteren". Zitat:
Denn alle näheren Erläuterungen beziehen sich auf die Verstorbene: - ehemalige Ehefrau des Stephan Close d.Ä. - in zweiter Ehe - versorgt mit allen Sakramenten |
#5
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![]() Perillustris domina Iulia Prata 1659 vidua quondam nobilis domini Alberti Paurinfaint civis Tridenti, et filia quondam perillustrium dominorum Octavii de Prato domini Segunzani, et Silviae eius uxoris (ad N. 117) fecit conventionem cum nobili domino Antonio Paho dicto Barone de Paho patrino eiusdem dominae Iuliae, et marito in secundo matrimonio antedictae Silviae viduae de Prato ut ex rogitibus Francisci de Capris notarii collegiati civisque Tridenti ad dictum annum 1659.
Schluss : zweiter Mann der Wittwe Also, mutatis mutandis : uxor in sec. Matr. : zweite Frau des Mannes Aber ich habe auch dies gefunden : An uxor in secundo matrimonio possit de rebus communibus providere liberis primi matrimonii Ob die Ehegattin in zweiter Ehe den Kindern aus einer ersten Ehe mit den gemeinschaftlichen Gütern helfen darf. Also hier : zweiter Mann der Frau Schluss : beide Lösungen sind möglich und es ist grammatikalisch unmöglich zu entscheiden. Jedoch : ich nehme Deine Vermutung an denn es war auch die meine. Wenn jemand klüger als wir beide eine abweichende Interprätation vorschlagen möchte ist sie natürlich willkommen. Geändert von Wallone (18.10.2021 um 16:21 Uhr) |
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