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#1
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Liebes Forum,
![]() damit nicht noch jemand "aus allen Wolken" fällt: ich hatte beim Standesamt Göttingen per Brief eine unbeglaubigte Kopie aus dem Trauregister angefordert. Dazu hatte ich geschrieben, daß man mir bitte per E-Mail mitteilen möge, falls eine Vorkasse gewünscht wird. Positiv war die superschnelle Übersendung eines Briefes mit der Unterlage. Aber: Dieser Brief wurde mir ohne jede "Vorwarnung" bzw. ohne jeden vorherigen Hinweis per Nachnahme übersandt! Und eine Nachnahme verteuert alles ganz erheblich. Das sollte jeder wissen, der mit dem Standesamt Göttingen zu tun haben wird. Im Übrigen habe ich so etwas noch nie erlebt, obwohl ich schon unzählige Male Unterlagen von Standesämtern, Archiven usw. erhalten habe! Das ist wirklich einzigartig im schlechtesten Sinne! Viele Grüße Liisa |
#2
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![]() Vielen Dank für die Warnung - ich bin gerade im Begriff, eine Kopie aus Göttingen anzufordern...
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#3
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![]() Zitat:
warum sollte das Standesamt vorher mitteilen, wie der Versand erfolgt? Danach hattest Du doch nicht gefragt. Aber das gibt es häufiger. Ich denke, dass die Standesämter, aber auch Archive dazu übergehen, sobald sie Probleme mit der Begleichung der Gebühren haben. Es kommt leider häufiger vor als man denkt, dass Gebühren für ausgestellte Urkunden oder deren Kopien nicht bezahlt werden. So schützt sich das StA, erhält seine Gebühren und benötigt kein Mahnwesen mehr. Es ist schade, dass dadurch höhere Kosten anfallen. Aber die betreffenden StA oder Archive kann ich schon verstehen. Gruß Joanna |
#4
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![]() Grüß Gott,
ich habe schon mehrmals erlebt, dass Standesämter mir auf eine Anfrage hin geschrieben haben, ich möge doch die beiliegende Rechnung für die Kopien vorab begleichen. Nach Erhalt des Betrages würde man alles schicken. Das hat auch geklappt. Kastulus |
#5
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![]() Hallo,
so kann es natürlich auch gemacht werden. Aber dann muss das Amt den Vorgang wieder überwachen. Joanna |
#6
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![]() Hallo,
was sagt denn die Gebührenordnung des StA. Göttingen oder des Stadtarchives dazu? Hast Du die gelesen. Gruss Harald |
#7
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![]() Hallo Harald,
ich habe bisher in keiner Gebührenordnung gelesen, wie die Kopie/Urkunden verschickt werden müssen. Es gab auch schon mit Einschreiben, oder Urkunden wurden geknickt und dann war das Porto günstiger. Also schon gesehen. Oder kennst Du eine Gebührenordnung, in der drin wie, wie der Versand zu erfolgen hat? Gruß Joanna |
#8
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![]() Hallo,
erst gestern habe ich, auf eine Anfrage hin, als E-Mail-Anhang die Gebührenordnung des Stadtarchivs Hannover erhalten. Dort steht u. a. (2) Die Gebühren werden durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und sind mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. (3) Das Stadtarchiv kann verlangen, dass die voraussichtlich entstehenden Gebühren teilweise oder vollständig vor der Erbringung der Leistung eingezahlt werden Also nicht per Nachnahme sondern Vorkasse. Viele Grüße Roswitha |
#9
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![]() Zitat:
wie kommst Du darauf, dass Nachnahme nicht möglich ist? Da steht doch nur, dass das Stadtarchiv verlangen kann, dass die voraussichtlich entstehenden Gebühren teilweise oder vollständig vor Erbringung der Leistung eingezahlt werden. Das bedeutet, erst dann wird gesucht, die Urkunde erstellt oder die Kopie angefertigt. Aber über den Versand steht da überhaupt nichts! Gruß Joanna |
#10
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![]() Zitat:
definiert ist. Ist der Tatbestand "Erbringung der Leistung" bereits mit mit Suchen und Finden(?) [und Kopieren(?)] der Urkunde erfüllt oder ist erst mit dem Aushändigung (auf welchem Wege auch immer) der gewünschten Kopie die Leistung erbracht? Im zweiten Falle wäre wohl eine Aushändigung gegen Entrichtung der Nachnahme- gebühr durchaus möglich, obwohl diese teilweise keinen ursächlichen Grund im eigentlichen Auftrag hatte. Eine Wahlmöglichkeit oder eine "Vorwarnung" sollte schon gegeben sein. |
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