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#81
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Ich habe gerade die Information von der Leiterin des Standesamtes in Jablonec erhalten, dass seit 1.7.2012 Unterschriften auf Anträgen zur Ausstellung von Urkunden beglaubigt werden müssen.
Gruß DL |
#82
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![]() Ich habe im Oktober 2012 beim Standesamt Trebivlice (Triblitz) eine Geburtsurkunde meines Vaters beantragt. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass der Antrag mit einer Apostille, also einer Beglaubigung in einer für den internationalen Urkundenverkehr vorgeschriebenen Form, versehen sein muss. Dazu müsste ich nun zum Notar, habe aber den damit verbundenen Mehraufwand und die zusätzlichen Kosten gescheut. Hat bereits jemand Erfahrung mit dieser neuen Regelung?
Ich persönlich habe den Eindruck, dass man durch diese Regelung die Vielzahl der Anfragen an die Standesämter der tschechischen Städte und Gemeinden eindämmen will. Grüße wied25 |
#83
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![]() Es heißt einfach, dass die bisherige pragmatische Praxis (100 Kc in Brief und einfacher Antrag) nicht mehr funktioniert. Selber zum Standesamt oder zu einer tschechischen Auslandsvertretung gehen. Wenn man da vor Ort unterschreibt, hat sich die Beglaubigung erledigt.
Wer allerdings nicht allzu weit von der tschechischen Grenze wohnt, kann auch die Beglaubigung für 50 Kc (ca. 2 Euro) bei jeder tschechischen Gemeinde erhalten. Ansonsten ist eben die briefliche Anforderung von Urkunden aus dem Ausland passé. Gruß DL |
#84
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![]() Moin, Moin, Gemeinde!
![]() ![]() Vorweg als erstes: Ich hatte in meinem Leben noch nie mit tschechischen Behörden zu tun, kann die Sprache nicht und weiß nicht, wie die so drauf sind. ![]() Der Deutschlehrer meint, man könne auch bei tschechischen Auslandsvertretungen und Gemeinden die Beglaubigung erledigen lassen: Zitat:
![]() Michael |
#85
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![]() Hallo Michael,
da wäre 1. die Geburtsurkunde Deiner Mutter / Deines Vaters (also vom Kind dieser Großeltern) und 2. die Sterbeurkunde der Großeltern. Und natürlich die beiden Dokumente, die Du bereits genannt hast. Gruß Joanna PS: Aber ich sehe gerade, Du hattest eine Urkunde für Deinen Vater beantragt. Da musst Du entweder eine Vollmacht Deines Vater beibringen oder aber die Sterbeurkunde, falls er nicht mehr lebt. Und immer Deine Geburtsurkunde und Personalausweis in Kopie. Für Deinen Hinweis auf die Großeltern dann die obengenannten Dokumente. Geändert von Joanna (15.03.2013 um 11:37 Uhr) Grund: Ergänzung |
#86
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![]() Joanna hat Recht, der eigene Personalausweis und die lückenlose Folge von Geburtsurkunden weisen die Verwandtschaft eindeutig nach. Die Sterbeurkunde ist nicht erforderlich.
Gruß DL |
#87
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![]() Na, dann weiß ich ja Bescheid. Übrigens hat mein Vater damit nichts zu tun, der ist Holsteiner. Mir geht's um Opa...
Gruß Michael |
#88
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![]() Zitat:
das kommt davon, wenn nicht jeder User ein eigenes Thema sein eigen nennt. Tschuldigung. Gruß Joanna |
#89
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![]() Guten Abend zusammen,
also auch der Erhalt von Kopien aus Personenstandsbüchern ist möglich. Ich habe heute den Taufeintrag meines Vaters, den Sterbeeintrag einer Urgroßmutter sowie den Trauungseintrag meiner Großeltern in Kopie erhalten. Notwendig hierzu war ein Anschreiben, die Nachweise der direkten Verwandtschaft in Form der entsprechenden Geburtsurkunden sowie ein 200.- Kc Schein. Die Scans waren in einer hervorragenden Qualität. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der zu kopierenden Seiten. Ein einseitiger Scan kostet 15.- Kc, ein zweiseitiger (vor allem bei Tauf- bzw. Traueinträgen) kostet 30.- Kc. Im Preis inbegriffen ist die Beglaubigung der Kopien. Das Wechelgeld bekam ich auf die Krone genau per Post mit den Fotokopien. |
#90
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![]() Hallo zusammen,
es wurde hier kürzlich erst besprochen. In der Zwischenzeit habe ich mal ein Standesamt angeschrieben, mit welchem ich schon öfter zu tun hatte. Da es aber viele interessieren dürfte, poste ich die Antwort hier.
http://www.iban-rechner.de/bic_und_iban.html Da es sich in diesem Falle um eine Fremdwährungsüberweisung handelt, sollte man sich vorher über die Gebühren informieren. Die VR-Bank in meiner Stadt verlangt stolze 11.50 Euro. Grundlage für die entstehenden Verwaltungsgebühren ist das Gesetz 634/2004 Sb. Die uns interessierenden Gebührentatbestände sind im Anhang Teil1 geregelt. Für uns sind besonders wichtig:
Geändert von rionix (26.11.2013 um 12:13 Uhr) |
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botenwald , butovice , standesamtsauskunft |
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