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#1
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Liebe Forengemeinde,
da immer mehr Kirchenbücher online bei den bekannten Plattformen einzusehen sind, habe ich mich gefragt, ob die ursprünglich wegen Sperrfristen nicht einsehbaren Einträge irgendwann einmal zugänglich gemacht werden, wenn die Fristen der Veröffentlichung nicht mehr entgegenstehen? Dass dies nicht tagesgenau erfolgt, ist natürlich klar. Ich habe mich nur gefragt: Geschieht das überhaupt? In welchen regelmäßigen Abständen, am Jahresanfang, auf Zuruf, in Wellen? Unterscheiden sich Matricula und Archion dabei? Vielleicht hat hier jemand schon eine Beobachtung gemacht. Viele Grüße Andreas |
#2
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![]() Hallo Andreas,
ja, das Bistum Paderborn hat das auf Matricula unlängst durchgezogen. Es gab auch Mitteilungen dazu im Nachrichten-Blog von Matricula. |
#3
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![]() Servus
Auf eine Anfrage von mir, bekam ich vom Archiv Passau folgende Auskunft: Alle 10 Jahre wird aktualisiert. |
#4
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![]() Guten Morgen,
zumindest hat es bei einigen Bistümern Aktualisierungen in der Vergangenheit gegeben: Offizialatsarchiv Vechta: Daten aktualisiert! 11. März 2021 Die Daten wurden im Hinblick auf die Sperrfristen aktualisert. Taufen sind jetzt bis einschließlich 1900, … Erzbistum Paderborn: Digitalisate ergänzt 5. Februar 2021 Für die Kirchenbücher des Dekanats Südsauerland wurde das Bezugsdatum für die Schutzfristen auf den 31.12.2020 … Bistum Osnabrück: Dateien aktualisiert! 7. Januar 2021 Bistum Osnabrück: Dateien aktualisiert! – Taufen sind jetzt bis einschließlich 1900, Heiraten und Beerdigungen bis … Eine einheitliche Vorgehensweise läßt sich daraus sicherlich noch nicht ableiten! Gruß Hans-Hermann |
#5
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![]() das hat nichts mit den Archiven sondern mit den einzelnen Kirchengemeinden zu tun.
Bei Archion gibt es daher Daten die weit ins 20 Jahrhundert reichen oder auch Kirchengemeinden die grundsätzlich nur bis zu den Standesämter veröffentlichen, also 1870, auch wenn die Sperrfristen schon 50 Jahre oder mehr her sind. |
#6
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![]() Zitat:
einigen wir uns doch auf: Das hängt in einigen Fällen (z.B. Matricula Erzbistumsarchiv Paderborn) vom Archiv ab, in anderen Fällen (z.B. bestimmte Fälle bei Archion, die mismid kennt) von der einzelnen Kirchengemeinde. Viele Grüße, Jürgen |
#7
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![]() Hallo zusammen,
Zitat:
Danke, ihr habt mir gut weitergeholfen. Viele Grüße Andreas |
#8
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![]() Zitat:
jetzt fehlen eigentlich nur noch ein paar konkrete Beispiele um die volle Bandbreite aufzuzeigen, und dann fände ich die Erkenntnisse im GenWiki gut aufgehoben, z.B. auf den Seiten https://wiki-de.genealogy.net/Kirchenb%C3%BCcher_online https://wiki-de.genealogy.net/Schutzfrist Viele Grüße, Jürgen |
#9
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![]() Lieber Jürgen,
das ist eine sehr gute Idee! Ich habe bis auf eine kleine Nebenlinie leider keine vertieften Erfahrungen mit Matricula, insbesondere nicht um die Schutzfristen herum. Wenn jemand aber neben den obigen Hinweisen konkrete Beispiele hat, dann gerne hier reinschreiben. Wir können dann ja demnächst einen Überblick auf genwiki einfügen. Vg, Andreas |
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