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#1
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![]() Quelle bzw. Art des Textes: Taufbuch Jahr, aus dem der Text stammt: 1830er, 1840er Ort und Gegend der Text-Herkunft: KS Benkheim, Kreis Angerburg, Ostpreußen Moin alle zusammen, im Taufbuch von Benkheim (http://poczekalnia.genealodzy.pl/pli.../s06_1819-1847) ist mir Folgendes aufgefallen: Vor sehr vielen Taufen von Jungen in den 1830er und 1840er Jahren steht eine Abkürzung und ein Datum (TT/M JJ). Dies wurde ausgehend vom Datum meistens um die 20 Jahre später eingetragen. Teilweise aber auch schon 17 Jahre später oder es sind zwei Daten angegeben. Dies erscheint nie bei Taufen von Mädchen. Was lest ihr bei der Abkürzung? ertr.? abr.? Was könnte die Abkürzung und das Datum bedeuten? Datum der Musterung? Konfirmation wäre zu spät und ein Heiratsdatum zu regelmäßig. Beste Grüße |
#2
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![]() Hi,
ich lese "EXTR." Hier im Forum vor kurzem das Thema "EXTRADIRT" und vor einiger Zeit auch die Diskussion, warum es immer nur männliche Täuflinge betraf. |
#3
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![]() Moin,
super, danke für die schnelle Antwort! Mit "extr." lassen sich auch die entsprechenden Beiträge hier im Forum finden. Es handelt sich also um das Datum der Ausstellung eines Auszugs aus dem Taufregister. https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=144449 Für den Kreis der Betroffenen bräuchte ich noch mal einen kleinen Tipp. Da konnte ich bisher leider nichts finden. Beste Grüße |
#4
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![]() Zitat:
solche Einträge habe ich auch schon mehrere gesehen, bei mir allerdings nur das Datum ohne eine Abkürzung dabei. Der Grund für den Eintrag (eine Abschrift aus dem Taufregister) ist ja schon geklärt, warum die Abschrift gebraucht wurde, kann verschiedene Gründe haben, z. B. Heirat, Militärdienst oder der Betroffene ist aus seinem Heimatkreis fortgezogen und braute das zur Ausstellung des Heimatscheins. Bei einem meiner Vorfahren habe ich konkret: Geburt 10.03.1836 Ausstellung Geburtsschein 29.07.1856, auf diesem wurde dann nachträglich eingetragen Rekrutierung 1858 Heirat an anderem Ort 1862 am ehesten denke ich die Abschrift wurde gebraucht zu ausstellen des Heimatscheins, wenn der Betroffene z. B. mit lernen fertig war und an einen Ort außerhalb seines Heimatbezirkes zum arbeiten gegangen ist, solche Fälle habe ich mehrere. LG JoAchim ![]() |
#5
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![]() Moin JoAchim,
danke noch mal für die Antwort. Für die Männer kann ich es wunderbar nachvollziehen. Mich wundert eben nur, dass ich diese Notizen nicht bei den Frauen finde. Es gab ja auch (wenige) Frauen, die nicht im heimischen Kirchspiel geheiratet haben. Eine Suche im Forum brachte leider nicht die erhoffte Lösung für das "immer nur" bzgl. der Männer. Aber meine Anfrage bzgl. der Lesehilfe wurde beantwortet und damit markiere ich das Ganze hier als gelöst. Beste Grüße |
#6
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![]() Hallo,
Vielleicht handelte es sich tatsächlich nur um Ausstellung eines Taufscheins zwecks Rekrutierung / freiwillige Verpflichtung zum Militärdienst! Das würde erklären, warum es bei Frauen nicht steht. |
#7
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![]() Hallo Christine,
ich gehe ebenfalls erst einmal von einem militärischen Grund aus. In einigen Kirchenbüchern sollen diese Anmerkungen auch bei weiblichen Täuflingen auftauchen. Beim Führen der Bücher gab es ja einige Freiheitsgrade. Danke vorerst an alle Beteiligten! Beste Grüße |
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