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#11
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Ja aber für die Zurückverfolgung ist es doch unerheblich, ob es die eine oder die andere ist?
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#12
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![]() Beim Eintrag vom 26.05.1735 ist doch über dem Vornamen ein Kreuz eingetragen. Das heißt doch üblicherweise, dass das Kind verstorben ist?
Konrad |
#13
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![]() Der Sterbeeintrag gibt leider nicht viel her. Ich lese und übersetze (ohne Gewähr, ich übersetze es mehr oder weniger wörtlich, evtl. gibt es spezifische kirchliche Bedeutungen):
Oibus [Omnibus] sacramentis rite provisa, = mit allen (Sterbe-)Sakramenten ordnungsgemäß versehen et in Dei voluntatem optima resignata, = und nach dem Willen Gottes [der Erde?] zurückgegeben [eigentlich: in den Willen Gottes zurückgegeben ?] pie, ut speramus, in Deo obiit, = starb in Gott [in Deo obiit], fromm, wie wir hoffen [pie, ut speramus] honesta uxor Maria Hörlin Buxiana, = die ehrenhafte Ehefrau Maria Hörlin [von] Buxheim sepulta in coemeterio int[eriori] = begraben im inneren Friedhof [gemeint ist wohl einfach der Friedhof?] Das sie nicht als Witwe bezeichnet wird, müsste der Ehemann eigentlich noch gelebt haben. Konrad |
#14
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![]() et in Dei voluntatem optima resignata
= und nach dem Willen Gottes [der Erde?] in bester Weise zurückgegeben [eigentlich: in den Willen Gottes zurückgegeben ?] |
#15
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![]() Sehe gerade, dass z.B. zwei Einträge weiter unten die Rede ist von „coemeterio exteriori“ (also äußerer Friedhof).
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#16
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![]() Vielen Dank, Konrad, für die ausführliche Übersetzung! Du hast Recht, denn sehr viel gibt diese Eintragung nicht her. Ich hatte gehofft, dass dort etwas über das Alter der Verstorbenen zu finden ist.
Zu dem Kreuz in der Taufanzeige: Diesbezüglich hatte ich mal eine Anfrage ins Forum gestellt und daraufhin erfahren, dass das Kreuz nicht zwingend bedeutet, dass das Kind bereits kurz nach der Geburt verstorben ist. Es wird manchmal auch viel später eingetragen, wenn der Priester vom Tod der Person erfährt. |
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