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#1
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Hallo in der Runde,
meine Ururgroßmutter ist 1938 in Wallmoden-Bodenstein verstorben. Der Ururgroßvater hatte danach eine Lebensgefährtin oder war sogar nochmal verheiratet, das ist leider nicht sicher überliefert. In seiner Sterbeurkunde (1957, Göttingen-Holtensen) wird nur auf die Ehe mit meiner Ururgroßmutter verwiesen (1910, Bad Gandersheim-Wolperode). Kann ich also davon ausgehen, dass es keine zweite Ehe gab? Oder wäre es denkbar, dass aus irgendwelchen Gründen die zweite Ehe nicht in der Sterbeurkunde genannt wird? Das Verhältnis zum Sohn war wohl leider zerrüttet. Hätte dieser die zweite Ehe einfach verschweigen können, wenn er bspw. damit nicht einverstanden war o.ä.? Vielleicht hat jemand Ideen - danke euch im Voraus! |
#2
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![]() Hallo!
Nein, das denke ich nicht. Ich meine, dass zu dem Zeitpunkt die Standesbeamten schon genau nachprüften, wann und wo die Personen geheiratet haben, wenn es sich um einen „innerdeutschen“ Ort handelte und nicht bspw. um einen in den Ostprovinzen. Viele Grüße Fabian |
#3
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![]() Hallo,
in der Sterbeurkunde wurde nur die letzte Heirat vermerkt. Der Sohn hätte zwar eine weitere Ehe verschweigen können, aber es wurde auch vom Standesbeamten überprüft. Somit nicht möglich. Versuche doch mal, beim Einwohnermeldeamt, eine Auskunft zu seiner letzten Anschrift zu erhalten. Da wäre die Lebensgefährtin auch als solche eingetragen, wenn sie zusammen gewohnt haben. Sonst eben als Ehefrau. So hättest Du auch einen Namen der Dame. Vorausgesetzt, sie ist auf der Karte als verstorben eingetragen ( Datenschutz ) und Du erwischst einen freundlichen Sachbearbeiter. Mein Tip, wenn es nicht zu weit entfernt ist: Hinfahren und freundlich fragen. Viele Grüße Zetteltante |
#4
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![]() Danke euch für die schnellen Antworten! Somit ist die Frage einer zweiten Eheschließung geklärt. Die Idee bzgl. Adresse/Einwohnermeldeamt werde ich mal verfolgen!
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#5
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![]() Hallo zusammen,
ich durchsuche derzeit wieder sehr viele Sterberegister und sehe in unzähligen Sterbeurkunden die Angabe "Witwe/Witwer in erster, zweiter, dritter Ehe". Also je nachdem, z. B. "Witwe in erster Ehe, verheiratet mit Klaus-Dieter Klickerklacker." Oder überraschend häufig eben auch bis zu drei Mal verwitwet und gelegentlich noch ein viertes Mal verheiratet. Die verstorbenen Eheleute sind da aber nicht namentlich genannt, immer nur der letzte Ehepartner. |
#6
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![]() Zitat:
In welcher Gegend hast Du solche Urkunden gefunden? Mir ist solch ein Eintrag in 17 Jahren Forschung noch nicht einmal begegnet. |
#7
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![]() Hallo Zetteltante,
ich bin zur Zeit in die Länge und Breite in Hagen/Westf. unterwegs. Urkunde für Urkunde für... In Hagen Mitte z. B. gab es das wirklich sehr häufig, insbesondere Anfang des 20. Jahrhunderts, wenn ich das richtig im Kopf habe. |
#8
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![]() Guten Abend!
Auch wenn es mir nicht so oft begegnete, möchte ich hier doch mal ein Beispiel einer solchen Urkunde aus Duisburg zeigen. https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5B...aa5ea240ace495 Insgesamt finde ich das in der Form nicht oft, kann aber auch daran liegen, dass ich kaum mehrere Hochzeiten einer Person finde und sie nach dem Tod des Ehepartners nicht erneut heiraten. Viele Grüße Fabian |
#9
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![]() Guten Abend,
dies hier ist ein Beispiel für die Nennung mehrerer Ehen, es wird aber nur die letzte Ehefrau namentlich genannt: https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5B...8a9d4098d44689 Edit, weil ich noch ein R unterbringen wollte... Geändert von Lorry Bee (11.02.2022 um 21:30 Uhr) |
#10
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![]() Dankeschön Lorry und Fabian für die Beispiele.
Duisburg und Hagen waren bisher nicht meine Forschungsgebiete. Aber man lernt nie aus ![]() |
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