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#1
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![]() Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1903 1945 Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Domasov Konfession der gesuchten Person(en): Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): https://www.ancestry.de/, https://www.mza.cz/actapublica, https://www.familysearch.org Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): Moravský zemský archiv v Brně Hallo alle miteinander! Für eine Nachforschung bezüglich möglicher Erben benötige ich von offizieller Stelle ein Schreiben, ob es Nachkommen eines Verwandten gibt (oder eben nicht). An wen kann ich mich da denn wenden? DANKE! |
#2
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![]() hast du mit dem erblasser gemeinsame vorfahren?
kennst du den stammbaum? bist du erbermittler, der ein sonst verfallendes erbe noch rechtzeitig den erben zukommen lassen möchte? ich glaube jedenfalls, dass deine frage vielleicht unter allgemeines öfter gelesen wird, frage dazu die administration, wie sie das sieht, ob sie dir das dorthin verschieben möchte. |
#3
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![]() Zitat:
JA, ich bin ein Erbe und kein Ermittler und kenne den Stammbaum des Verstorbenen von österreichisch/deutscher Seite. Da der Verstorbene jedoch vor seiner Heirat in Deutschland in Tschechien aufwuchs, benötige ich für das Gericht einen Nachweis dass da keine möglichen Nachfahren (unehelich) gab. Am besten eben einen "offiziellen" Nachweis. Wenn ich den nicht liefern kann beauftragt das Gericht eine Nachforschung, was natürlich mit höherem finanziellem Aufwand verbunden wäre. |
#4
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![]() der hohe forschungsaufwand ist eventuell auf tschechischer seite gleichfalls gegeben.
hast du bei deinem vorfahren daten, die noch nicht unter datenschutz fallen, weil sie weit genug zurückliegen, könntest du hier im forum einen teil der daten selbst suchen lernen und dann konkrete unterlagen in beglaubigter kopie anfordern. ich glaube immer noch, dass deine anfrage zwei ländergesetze betrifft, die deutschen und tschechische, aber was das deutsche betrifft, schauen die user nicht in die böhmische untergruppe. fange mal mit einem konkreten namen zu suchen an. |
#5
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![]() Hallo,
für uneheliche Kinder wurde in der Habsburgermonarchie ein Vormund bestimmt, und zwar vom zuständigen Bezirksgericht, auch wenn der Vater bekannt war. Ob das nach 1918 auch so war, weiß ich nicht, möglich wäre es. Professionelle Erbenermittler schalten Inserate in Tageszeitungen. Hast du diese Möglichkeit schon in Betracht gezogen. Zu diesem Zwecke würde ich aber eine Postfachanschrift für sinnvoll erachten. Sonst steht plötzlich ein "Erbe" vor deiner Tür. Kurzes Inserat in einer tschechischen Tageszeitung (natürlich in tschechisch) z.B. In einer Nachlasssache werden Nachfahren (Kinder od. Enkelkinder) von xxxx geb. am xxxxx in xxxx, zuletzt wohnhaft in Tschechien 19xx in xxxx gesucht. Die Eltern waren xxx und xxx. Meldungen erbeten an: Postfach xxxx Grüße Kaisermelange Geändert von Kaisermelange (27.01.2022 um 11:38 Uhr) |
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