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#1
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Hallo Zusammen,
ich habe mal eine generelle Frage wie es damals so gehandhabt wurde wenn eine Mutter nach dem Tod des Mannes erneut geheiratet hat. Wie hießen dann die Kinder mit Nachnamen aus der 1. Ehe? Blieb bei ihnen der Nachname des verstorbenen Vaters? Bei illegal. Kindern wurde ja meistens der Name des angeheirateten Mannes angenommen, aber wie ist es bei einer erneuten Heirat? Hab jetzt so einen Fall, wo die Mutter insgesamt dreimal geheiratet hat und aus jeder Ehe gingen Kinder hervor. Nach dem Tod des Mannes wurde dann innerhalb eines Jahres wieder geheiratet, wahrscheinlich um den Handwerksbetrieb aufrecht zu erhalten (sie hat immer in der Zimmermannszunft weiter geheiratet) und die Kinder waren zu dem Zeitpunkt ja auch noch sehr klein (unter 10). Insgesamt hatte sie 10 Kinder, davon haben aber nur wenige überhaupt das Kindesalter überlebt ![]() Viele Grüße Sandra |
#2
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![]() Zitat:
Siehe oben. In rot. |
#3
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![]() Hallo Horst,
ja ich meinte natürlich illegitim ... aber schon für unsere Verhältnisse befremdlich wieviel Verschleiß an Männern und Frauen die damals hatten. Wenn dann im Eheregister steht verwitwete Huber, verwitwete Maier gestaltet sich die Suche nach dem Geburtsnamen der Frau manchmal nicht ganz so einfach. Grüssle |
#4
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![]() Ich hatte letztens das uneheliche Kind einer Witwe, das den deren Mädchennamen als FN trug. "Mater Klara Lehr verwitwete Lamm" - hätten nicht beide Namen zufällig den selben Anfangsbuchstaben, hätte ich das im Taufbuch nie gefunden...
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Stichworte |
hochzeit , nachnamen , zweite ehe |
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